Gewerbeservice
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Haftung & Recht
Vor Haftungsrisiken schützen Sie sich und Ihr Unternehmen am besten durch eine Betriebshaftpflichtversicherung – denn das Bürgerliche Gesetzbuch sagt: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.“
Die Haftpflicht bietet Schutz
Die Betriebshaftpflicht versichert alle Aktivitäten, die üblicherweise dem Geschäftszweck dienen. Mitversichert sind neben dem Inhaber auch seine Mitarbeiter. Die Betriebshaftpflichtversicherung leistet beispielsweise, wenn es durch Montagefehler zu Folgeschäden beim Kunden kommt oder während der Arbeit Unbeteiligte geschädigt werden.
Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung sind zum Abschluss einer speziellen Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet – dazu gehören Architekten, Steuerberater und Ärzte. Selbständige in beratenden Berufen, die durch Fehlberatungen Vermögensschäden bei ihren Kunden verursachen können, sollten sich durch eine Vermögensschadenhaftpflicht schützen.
Die Umwelthaftpflichtversicherung sichert das Risiko von Umweltschäden ab. Eine Produkthaftpflichtversicherung ersetzt Schäden durch fehlerhafte, vom Unternehmen gelieferte Waren und Leistungen – solche Schäden sind in der klassischen Betriebshaftpflichtversicherung nicht erfasst.
Für Unternehmen oder Selbstständige stellen gerichtliche Auseinandersetzungen ein hohes Risiko dar; oft kosten sie mehr, als die Sache, um die es geht. Als Unternehmer oder Geschäftsführer geraten Sie zudem wesentlich schneller in Rechtsstreitigkeiten, als als Angestellter. Daher ist es sinnvoll, diese Risiken mit einer Gewerbe-Rechtsschutzversicherung abzusichern.
Der Umfang dieses Versicherungsschutzes kann stark variieren; versicherbar sind vertragsrechtliche, arbeits-, verkehrs-, sozial- oder auch mietrechtliche Auseinandersetzungen.
Vermögensschäden, die im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit entstanden sind, müssen vom Unternehmer oder auch vom Selbstständigen selbst getragen werden. Deshalb tragen diese Berufsgruppen ein hohes Risiko, können sich aber mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gegen Schadenersatzansprüche der Art absichern.
Im beruflichen Alltag kann ein Fehler hohe Schäden verursachen, für die der Selbstständige oder Unternehmer dann haftbar gemacht werden kann. Daher ist der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für viele Berufsgruppen sinnvoll. Immer dann, wenn der Unternehmer oder Selbstständige vermögensbezogenen Sorgfaltspflichten nachkommen muss, kann ein Fehler zu Vermögensschäden führen, die bei hohen Schäden auch die berufliche Existenz des Betroffenen gefährden und dadurch zum finanziellen Ruin führen können. Als Beispiel für Berufsgruppen, in denen aufgrund eines Fehlers erhebliche Vermögensschäden auftreten können, wären an dieser Stelle Ärzte, Architekten, Steuerberater oder Rechtsanwälte zu nennen. Aber nicht nur im Rahmen der beruflichen, sondern auch bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit kann eine fehlerhafte Entscheidung einen Schaden verursachen.
Kommt es zu einem Vermögensschaden, dann übernimmt die Versicherung die Haftpflichtansprüche bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Allerdings zahlt die Versicherung nur solche Vermögensschäden, die auch tatsächlich begründet sind. Deshalb zählt zum Versicherungsumfang in der Regel auch das Abwehren von unberechtigten Haftpflichtansprüchen, wodurch oftmals eine passive Rechtsschutzfunktion integriert ist.
Als Veranstalter brauchen Sie Haftpflichtschutz
Wer Festumzüge, Märkte, Konzerte, Tagungen, Kongresse, Sportevents und andere Veranstaltungen durchführt, ist für die Sicherheit von Teilnehmern und Besuchern voll verantwortlich. Gerade auf öffentlichen Veranstaltungen sind Schadenfälle besonders häufig. Wenn Menschen verletzt werden oder Sachen beschädigt werden, haften Sie als Veranstalter auch finanziell, deshalb brauchen Sie eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung. In der Veranstaltungshaftpflicht versichert sind Sach- und Personenschäden durch aktiv Mitwirkende, aber auch Schäden, die von Besuchern verursacht werden.
Veranstaltungshaftpflicht schützt Sie vor Schadenersatzforderungen
Die Veranstaltungshaftpflicht entschädigt bis maximal zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme, die Sie mit dem Versicherer vereinbaren. Versichert ist die Veranstaltung selbst, aber auch die erforderlichen Auf- und Abbauarbeiten vorher und nachher. Der Beitrag zur Veranstaltungshaftpflicht richtet sich nach Art und Besucherzahl der versicherten Veranstaltung. Tipp: Wenn Sie für Ihre Veranstaltung Räumlichkeiten anmieten, achten Sie darauf, dass in Ihrer Veranstaltungshaftpflicht auch Mietsachschäden versichert sind.
Kautionsversicherung oft günstiger als Bankbürgschaft
Als Unternehmer, beispielsweise im Baugewerbe, im Maschinen- oder Anlagenbau kennen Sie die Situation: Ihr Auftraggeber verlangt von Ihnen einen Sicherheitseinbehalt, der ihn selbst vor finanziellem Schaden schützt, falls Sie den Auftrag nicht oder nicht vertragsgerecht erfüllen. Das Modell: Der Versicherer bürgt für Sie in Höhe des Sicherheitseinbehalts, als Nachweis schickt er Ihrem Auftraggeber eine Bürgschaftsurkunde. Eine Kautionsversicherung ist meist deutlich günstiger als eine Bankbürgschaft von der Hausbank.
Liquidität Ihres Unternehmens bleibt erhalten
Ihre Kreditlinie wird nicht angegriffen, Sie brauchen kein Geld hinterlegen, die Liquidität Ihrer Firma wird nicht belastet, als Auftragnehmer erhalten Sie größeren Finanzierungsspielraum. Beim Abschluss eine Kautionsversicherung müssen Sie in aller Regel keine Sicherheiten stellen, der Versicherer prüft vor Vertragsabschluss aber die Bonität Ihres Unternehmens. Die Kautionsversicherer im Markt bieten passgenaue Lösungen für Existenzgründer genauso wie für kleine oder mittelständische Unternehmen.

Inhalt & Technik
Zur so genannten Inhaltsversicherung zählen der Schutz gegen Feuer, Leitungswasserschäden, Sturm, Glasschäden, Einbruch und Diebstahl.
„Gebündelte Geschäftsversicherung“
All diese Sachrisiken können gleichzeitig in einer „Gebündelten Geschäftsversicherung“ abgesichert werden – durch die Zusammenfassung in einer solchen Kombipolice lassen sich diese Gefahren zu einem deutlich günstigeren Preis und mit weniger Aufwand versichern, als dies durch mehrere Einzelverträge möglich wäre.
Die Gebündelte Geschäftsversicherung kann zudem einen finanziellen Schutz bei Betriebsunterbrechungen einschließen: muss die betriebliche Tätigkeit – etwa nach einem Brand, Rohrbruch oder einem anderen Schaden – zeitweise eingestellt werden, sichert die Betriebsunterbrechungsversicherung den entgangenen Gewinn und die laufenden Betriebskosten wie Löhne und Gehälter.
Sie bezahlt außerdem Maßnahmen, um die Betriebsfähigkeit zu erhalten oder möglichst schnell wieder herzustellen – zum Beispiel die Kosten für Leihmaschinen.
Die Umwelt ist heute voll von technischen Geräten, die gute Dienste leisten. So besitzt in der Regel jedes Unternehmen zahlreiche kleine und große elektronische Helfer. Eine Elektronikversicherung bietet Firmen Schutz gegen den Ausfall dieser Geräte.
Elektronische Anlagen sind hochsensibel und reagieren somit stark auf Einflüsse von außen. Die Gefahren für Schäden, Störungen oder gar Zerstörungen von elektronischen Geräten in Unternehmen und Firmen sind sehr vielseitig. Es kann zu Schäden durch Mitarbeiter kommen, z.B. durch unsachgemäße Bedienung oder Fahrlässigkeit. Ebenso stellt der Diebstahl von Laptops oder Computern eine Gefahrenquelle dar. Häufige Schäden sind auch Überspannungsschäden oder das Eindringen von Feuchtigkeit in die elektronischen Geräte.
Kommt es nun zu einem Schadensfall, trägt diesen die Elektronikversicherung. Sie übernimmt die Kosten der Reparaturen (eingeschlossen der Ersatzteile und Arbeitszeit) oder erstattet die Kosten der Neuanschaffung. Die meistversicherten elektronischen Geräte sind Anlagen der Datentechnik, Medizintechnik, Bürotechnik und der Mess-, Prüf-, Steuer- und Regeltechnik. Es sind sowohl Einzelversicherungen von Geräten als auch Pauschalversicherungen möglich. Außerdem ist die Integration von Mehrkosten- und Softwareversicherungen oft sinnvoll.
Hohes Risiko ohne Maschinenversicherung
In Betrieben kommen immer aufwändigere und teurere Maschinen zum Einsatz. Schäden an Maschinen können hohe Kosten verursachen und die Existenz Ihres Unternehmens gefährden. Eine Maschinenversicherung schützt gegen Schäden durch Brand, Kurzschluss, Überspannung, Bedienungsfehler, Explosion, Frost, Sturm, Blitzschlag, Konstruktions- und Materialfehler, böswillige Beschädigung, Versagen von Regeleinrichtungen und weitere Risiken.
Sparen Sie Beitrag mit einer Selbstbeteiligung
Sie können die Maschinenversicherung als Einzelversicherung für bestimmte Maschinen oder auch als Pauschalvertrag für alle Maschinen Ihres Betriebs abschließen. Versicherbar sind fest installierte Maschinen, aber auch transportable Geräte wie Krane, Baumaschinen oder Gabelstapler. Bei Totalschäden ersetzt der Versicherer den Zeitwert der zerstörten Maschinen, bei Teilschäden übernimmt er die Kosten für die Reparatur. Verschleißschäden werden nicht ersetzt. In der Maschinenversicherung wird meist eine Selbstbeteiligung vereinbart, um den Versicherungsbeitrag günstig zu halten.
Gebäudeversicherung schützt Ihre Betriebsgebäude
Unvorhergesehene schwere Schäden an den Betriebsgebäuden können Ihr Unternehmen finanziell gefährden. Brennen Bürogebäude, Produktionsstätten oder Lagerhallen ab, geht der Schaden oft in die Millionen. Mit einer gewerblichen Gebäudeversicherung schützen Sie sich vor dem Kostenrisiko durch Gebäudeschäden. Die Prämie zur Gebäudeversicherung richtet sich nach Bauart und Wert Ihrer Betriebsgebäude, außerdem nach dem Schadenrisiko Ihres Gewerbes.
Versichern Sie auch kombinierte Wohn- und Betriebsbauten
Die gewerbliche Gebäudeversicherung ersetzt Schäden durch Brand, Sturm, Leitungswasser, Frost, Hagel und Blitzschlag an allen versicherten Bauten. Auf Wunsch können Sie auch so genannte Elementarschäden wie Hochwasser und Überschwemmung, Schneedruck, Erdrutsche und Erdbeben in die Gebäudeversicherung einschließen. Der Umfang des Versicherungsschutzes lässt sich genau auf Ihren Betrieb abstimmen, so dass Sie vor allen wichtigen Risiken geschützt sind. Auch kombinierte Betriebs- und Wohngebäude lassen sich problemlos versichern.
Egal ob Arzt, Ingenieur oder Steuerberater – jeder Freiberufler und Selbstständige sollte sich gegen einen Betriebsausfall und somit gegen das Ausbleiben von Einkommen schützen.
So gehört eine Betriebsausfallversicherung, vor allem für einen an feste Räumlichkeiten gebunden Betrieb, zu den bedeutenderen betrieblichen Versicherungen. Die größten Risiken stellen Feuer-, Wasser- und Einbruchschäden dar, da sie den ganzen betrieblichen Arbeitsablauf stilllegen können. Neuerdings werden auch häufig Krankheits- und Unfallrisiko versichert. Die Tarifeinstufung – und somit die Beitragshöhe – ist von mehreren Faktoren abhängig. Das sind z.B. das Alter des Versicherungsnehmers, die Anzahl der versicherten Leistungen, die Versicherungssumme und die Karenzzeit (leistungsfreie Zeit im Schadensfall).
Ein weiterer Vorteil der Betriebsausfallversicherung ist, dass die Beiträge zu den Betriebskosten zählen – im Gegensatz zur Krankentagegeldversicherung des Unternehmers, deren Beiträge Privatausgaben sind. Das sichert Steuervorteile.

Geschäftsführer & Mitarbeiter
Flexible Vorsorge mit staatlicher Förderung
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist eine der wichtigsten Möglichkeiten für Arbeitnehmer, zusätzlich zur gesetzlichen Rente vorzusorgen. Hier zahlt entweder der Arbeitgeber Beiträge in eine Altersvorsorge (arbeitgeberfinanzierte bAV) oder der Arbeitnehmer investiert über eine Entgeltumwandlung einen Teil seines Bruttogehalts in eine bAV. Diese Form der Altersvorsorge bietet steuerliche Vorteile, kann durch Zuschüsse des Arbeitgebers ergänzt werden und hilft, die Versorgungslücke im Alter zu schließen.
Durchführungswege der bAV:
- Direktversicherung: Hierbei schließt der Arbeitgeber eine Lebensversicherung zugunsten des Arbeitnehmers ab. Die Beiträge können sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung geleistet werden. Diese Form ist besonders bei kleinen und mittleren Unternehmen beliebt.
- Pensionskasse: Eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die von einem oder mehreren Unternehmen getragen wird. Sie unterliegt der Versicherungsaufsicht und bietet eine kollektive Altersvorsorge.
- Pensionsfonds: Diese haben größere Freiheiten bei der Kapitalanlage und können einen höheren Aktienanteil halten, was potenziell höhere Renditen ermöglicht, aber auch mit höheren Risiken verbunden ist.
- Direktzusage (Pensionszusage): Der Arbeitgeber verpflichtet sich, dem Arbeitnehmer im Ruhestand eine bestimmte Leistung zu zahlen. Hierfür bildet er Rückstellungen in der Bilanz. Die Auszahlung erfolgt direkt aus dem Betriebsvermögen.
- Unterstützungskasse: Eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die außerhalb der Bilanz des Unternehmens agiert. Sie bietet flexible Gestaltungsmöglichkeiten, ist jedoch oft komplexer in der Verwaltung.
- Sozialpartnermodell: Eine tarifvertraglich geregelte betriebliche Altersvorsorge ohne Arbeitgeberhaftung. Das SPM existiert seit 2018 in Deutschland und kann nur von tarifgebundenen Unternehmen genutzt werden.
Wer kann eine bAV abschließen?
Grundsätzlich steht die betriebliche Altersversorgung allen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern offen. Seit 2002 haben sie in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf eine bAV über Entgeltumwandlung, sodass sie einen Teil ihres Bruttogehalts für die Altersvorsorge verwenden können.
Arbeitgeber sind verpflichtet, dieses Modell anzubieten, können aber selbst entscheiden, über welchen Durchführungsweg die bAV umgesetzt wird. In vielen Fällen beteiligt sich der Arbeitgeber freiwillig mit eigenen Zuschüssen (seit 2019 gesetzliche Pflicht) an den Beiträgen oder leistet sogar vollständig arbeitgeberfinanzierte Beiträge.
Vorteile für Arbeitnehmer
Ein wichtiger Vorteil ist die steuerliche Behandlung, denn Beiträge zur bAV sind bis zu bestimmten Höchstbeträgen steuer- und sozialabgabenfrei. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer durch eine bAV (über das Bruttogehalt) effektiv mehr für ihre Altersvorsorge zurücklegen können, als wenn sie das gleiche Geld privat (aus dem Nettogehalt) sparen würden. Zudem müssen Arbeitgeber bei Entgeltumwandlungen seit 2019 einen Zuschuss von 15 Prozent auf die umgewandelten Beiträge zahlen, sofern sie Sozialversicherungsbeiträge einsparen. Dies erhöht das angesparte Kapital und sorgt für eine bessere Rente im Alter.
Ein weiterer Vorteil der bAV ist ihre Sicherheit. Die Beiträge werden entweder über Versicherungsunternehmen oder über betriebliche Versorgungseinrichtungen angelegt, wodurch langfristig stabile Rentenzahlungen möglich sind.
Fördermöglichkeiten der bAV
Der Staat fördert die bAV auf unterschiedlichen Wegen:
- Steuerfreiheit: Beiträge zur bAV sind bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei. Im Jahr 2025 entspricht dies einem monatlichen Betrag von bis zu 644 Euro.
- Sozialabgaben: Bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (2025: 322 Euro pro Monat) können sozialabgabenfrei in die bAV eingezahlt werden. Dies reduziert die Abzüge für Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung.
- Förderung für Geringverdiener: Arbeitgeber, die für Beschäftigte mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von maximal 2.575 Euro Beiträge in die bAV einzahlen, erhalten einen staatlichen Zuschuss von 30 Prozent auf den geleisteten Beitrag, bis zu einem maximalen Förderbetrag von 288 Euro pro Jahr.
Besteuerung, Grundsicherung und Jobwechsel
Auch wenn die bAV zahlreiche Vorteile bietet, gibt es einige Punkte, die Arbeitnehmer beachten sollten. So unterliegen Rentenzahlungen aus der betrieblichen Altersversorgung der vollen Steuerpflicht. Das bedeutet, dass die Rentenleistungen im Alter nachgelagert besteuert werden, wodurch sich die effektive Rentenhöhe verringern kann.
Zudem müssen gesetzlich krankenversicherte Rentner Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung auf ihre Betriebsrente zahlen. Hier gilt seit 1. Januar 2025 ein Freibetrag von 187,25 Euro pro Monat, bis zu dem keine Krankenversicherungsbeiträge fällig werden.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, eine bAV in das Versorgungssystem des neuen Arbeitgebers mitzunehmen (Portabilität) oder privat weiterzuführen. Hierbei sind jedoch bestimmte Bedingungen zu erfüllen, und es ist sinnvoll, frühzeitig mit dem neuen Arbeitgeber über eine Fortführung der Altersvorsorge zu sprechen. Wer die bAV nicht mitnehmen kann oder will, sollte sich über alternative Fortführungsoptionen informieren.
Seit 2018 dürfen Betriebsrentner einen Freibetrag von mindestens 100 Euro und maximal 200 Euro behalten, ohne dass diese Leistungen auf die Grundsicherung angerechnet werden. Das bedeutet, dass auch Arbeitnehmer mit niedrigen Rentenansprüchen von einer bAV profitieren können, ohne dass ihre zusätzlichen Einkünfte vollständig mit der Grundsicherung verrechnet werden.
Baustein zur Altersvorsorge
Die betriebliche Altersversorgung bietet flexible Möglichkeiten, für das Alter vorzusorgen und dabei steuerliche Vorteile und Zuschüsse vom Arbeitgeber zu nutzen. Insbesondere die garantierten Leistungen und die staatliche Förderung machen die bAV zu einer effektiven Form der Altersvorsorge.
Die Wahl des richtigen Durchführungswegs kann einen großen Einfluss auf die Flexibilität und Rentabilität der Altersvorsorge haben. Um die optimale Lösung zu finden, ist eine professionelle Beratung empfehlenswert. Sie kann dabei helfen, die besten Optionen zu identifizieren und die individuellen Vorteile der bAV voll auszuschöpfen. Eine frühzeitige Entscheidung für die richtige Altersvorsorge kann entscheidend dazu beitragen, den Lebensstandard im Ruhestand zu sichern und finanzielle Unabhängigkeit zu gewährleisten.
Belohnen Sie Ihre Mitarbeiter
Die betriebliche Krankenversicherung funktioniert ganz einfach: Als Arbeitgeber spendieren Sie Ihren Mitarbeitern einen privaten Krankenzusatzschutz, der die Leistungslücken der gesetzlichen Krankenversicherung finanziell schließt – zum Beispiel beim Zahnersatz und bei Sehhilfen, in der Klinik und beim Heilpraktiker, durch ein festes Krankentagegeld und einen leistungsstarken Auslandskrankenschutz.
Imagegewinn für Ihr Unternehmen
Mit einer betrieblichen Krankenversicherung bieten Sie Ihren Beschäftigten eine attraktive Extraleistung zusätzlich zum Gehalt. So gewinnen Sie gute Mitarbeiter, binden die bestehende Belegschaft an die Firma, beweisen soziales Engagement für Ihr Personal und fördern so das positive Image des Unternehmens. Der Verwaltungsaufwand der betrieblichen Krankenversicherung ist denkbar gering, die Beiträge können Sie als Betriebsausgaben steuermindernd verbuchen.
Ausgezeichnete Alternative zur Gehaltserhöhung
Aus Sicht Ihrer Mitarbeiter ist die betriebliche Krankenversicherung eine lukrative Alternative zur Gehaltserhöhung. Denn wegen der Steuer- und Sozialversicherungsabzüge kommen von einer Bruttolohn-Erhöhung oft nur 60 Prozent auf dem Gehaltskonto an. Wenn Sie die betriebliche Krankenversicherung für mehrere Mitarbeiter abschließen, können Sie kostengünstige Gruppenangebote nutzen. Ehepartner und Kinder Ihrer Arbeitnehmer sind je nach Tarif mitversichert. Verlässt ein Mitarbeiter den Betrieb, kann er seine Police problemlos selbst weiterführen.
Mit einer betrieblichen Gruppenunfallversicherung können Arbeitgeber den Versicherungsschutz der eigenen Mitarbeiter erhöhen und dadurch nicht nur die Sozialleistungen des Unternehmens verbessern, sondern zugleich können Unternehmen auch von steuerlichen Vorteilen profitieren. Dabei kommt eine solche Versicherung für viele Kosten rund um den Unfall und ebenso für die Folgekosten auf.
Ein Unfall kann auch während der Arbeit oder auf dem Weg dorthin schnell passieren und damit für das Unternehmen sowie für den Mitarbeiter weitreichende finanzielle Folgen haben. Das Unternehmen selbst muss sich um adäquaten Ersatz kümmern und für den Mitarbeiter können die Folgen eines Unfalls dazu führen, dass dieser Einkommenseinbußen hinnehmen oder sogar kostenintensive Umbauten vornehmen muss. Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung reicht an dieser Stelle häufig nicht aus, um die Kosten in angemessenem Umfang zu decken. Arbeitgeber können diesen Versicherungsschutz aber durch den Abschluss einer betrieblichen Gruppenunfallversicherung erhöhen und damit für mehr soziale Sicherheit der Mitarbeiter sorgen.
Das besondere an einer Gruppenversicherung ist, dass Unternehmen diese für ihre Mitarbeiter zu besonders günstigen Konditionen erhalten können. Insbesondere gegenüber dem Einzelabschluss können meist viele Kosten eingespart werden. Zugleich können die gewünschten Tarifdetails in der Regel sehr individuell angepasst werden, wodurch das Unternehmen selbst entscheiden kann, welche Bestandteile die betriebliche Gruppenunfallversicherung haben soll. Zu den Leistungen können zum Beispiel Versicherungsleistungen ab einem Invaliditätsgrad von einem Prozent zählen oder eine lebenslange monatliche Unfallrente. Der Versicherungsschutz kann dabei für Unfälle während der Arbeitszeit gelten, aber ebenso für Wegeunfälle ausgeweitet werden. Sogar der private Bereich lässt sich mit dieser Art Versicherung integrieren, wodurch Mitarbeiter einen umfassenden Versicherungsschutz erhalten können
Die Directors-and-Officers-Versicherung richtet sich speziell an Unternehmensleiter und Manager. Denn mit einer D&O-Versicherung, wie die Versicherung ebenfalls kurz bezeichnet wird, erhalten Geschäftsführer oder andere Führungskräfte einen finanziellen Schutz.
Leitende Angestellte und Führungskräfte haben nicht nur eine besonders hohe Verantwortung gegenüber dem Unternehmen und den Mitarbeitern zu tragen, sondern zugleich können sie für Schäden haftbar gemacht werden. Unterläuft ihnen ein Fehler, dann kann der entstandene Vermögensschaden dazu führen, dass sie mit dem Privatvermögen dafür geradestehen müssen. Insbesondere bei hohen Vermögensschäden kann das für die Führungskraft auch hohe finanzielle Einschnitte oder sogar den finanziellen Ruin bedeuten. Durch den Abschluss einer speziellen D&O-Versicherung ist es möglich, dieses finanzielle Risiko zu begrenzen.
Die D&O-Versicherung tritt dabei für Vermögensschäden ein, die im Rahmen der Managementtätigkeit aufgetreten sind. Kommt es zum Beispiel seitens der Führungskraft zu einer Pflichtverletzung und zu einem folgenden Vermögensschaden, dann kann dieser über die abgeschlossene Versicherung reguliert werden. Dabei können durch die Versicherung sowohl Schadenersatzansprüche des Unternehmens selbst reguliert werden als auch solche Ansprüche, die von außen an das Unternehmen in Folge der Pflichtverletzung herangetragen werden.
Dabei gibt es bei einer Versicherung dieser Art sogar die Möglichkeit, Fehler aus der Vergangenheit mit abzusichern. Denn nicht alle Fehler kommen immer sofort zum Vorschein und verursachen direkt einen Schaden. Allerdings muss der Fehler dafür bei Vertragsabschluss noch nicht bekannt gewesen sein, denn ansonsten ist eine Mitversicherung nicht möglich. Jedoch gibt es im Bereich des Managements durchaus auch Fehler, die erst nach Jahren ihre Wirkung entfalten. Zugleich kann es sinnvoll sein, eine D&O-Versicherung mit einer Vermögensschaden-Rechtsschutzversicherung zu kombinieren. Denn nicht selten kommt es im Rahmen von Managementfehlern zu Rechtsstreitigkeiten.

Transport & Flotte
Schützen Sie Ihre Waren mit einer Transport-Versicherung
Mit einer Transport-Versicherung schützen Sie sich als Gewerbetreibender vor Beschädigung und Verlust Ihrer Waren während der Beförderung. Wenn Ware beim Verladen vom Gabelstapler fällt, bei einem Lkw-Unfall beschädigt wird oder vom Frachthof gestohlen wird, müssen Sie mit hohem Verlust rechnen. Die Haftpflichtversicherungen der Transporteure zahlen oft nicht genug, um entstandene Schäden an Ihrer Ware voll zu ersetzen. Gegen dieses finanzielle Risiko schützt Sie eine Transport-Versicherung.
Der Versicherer ersetzt teure Transportschäden
Die Transportversicherung lässt sich individuell auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zuschneiden. Versicherbar sind Verlust und Sachschäden an den transportierten Gütern selbst, aber auch Vermögensschäden Ihrer Kunden, die durch verspätete Anlieferung entstehen. Die Transportversicherung leistet unabhängig davon, wer den Transportschaden verschuldet. Je nach Anbieter und Tarif gilt Rundum-Schutz weltweit für alle Arten von Risiken, denen Ihre Transportgüter ausgesetzt sind.
Sparen Sie kräftig mit der Kfz-Flottenversicherung
Wenn Sie in Ihrer Firma mehrere Fahrzeuge nutzen, sparen Sie mit einer Flottenversicherung Jahr für Jahr bares Geld. Das Modell: Statt vieler Einzelverträge schließen Sie einen einzigen Rahmenvertrag ab, in diesem Vertrag sind alle Fahrzeuge Ihres Unternehmens versichert. Gegenüber einer Vielzahl von Einzelverträgen hat der Kfz-Versicherer deutlich weniger Verwaltungsaufwand, diesen Kostenvorteil gibt er in Form von günstigeren Beiträgen an Sie als Kunden weiter.
Nur ein leistungsstarker Vertrag für Ihren ganzen Fuhrpark
Mit einer Flottenpolice lassen sich fast alle Fahrzeugarten versichern, egal ob Pkw, Lkw, Lieferwagen, Zugmaschinen, Anhänger, Auflieger oder Gabelstapler. Die Höhe des Flottenbeitrags hängt ab von Art und Anzahl der versicherten Fahrzeuge, von der Zahl der Versicherungsschäden in der Vergangenheit, vom Zulassungsbezirk, von der Branche Ihres Unternehmens und von der jährlichen Kilometerleistung Ihrer Fahrzeugflotte. Auch für neu angeschaffte Firmenfahrzeuge bekommen Sie sofort den vollen Flottenrabatt.
Lkw-Versicherung: Finden Sie günstige Angebote
Der Beitrag zur Lkw-Versicherung berechnet sich nach Fahrzeugmodell, Motorleistung, Nutzlast, Jahreskilometerleistung, Alter des jüngsten Fahrers und Schadenfreiheitsklasse, außerdem danach, ob der Laster im Nah- oder Fernverkehr genutzt wird und ob Gefahrgüter transportiert werden. Nur die Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, Teil- oder Vollkasko sind freiwillig. Für Neufahrzeuge ist ein Vollkaskoschutz aber dringend zu empfehlen, der Versicherer zahlt dann auch, wenn der Lkw durch Verschulden des eigenen Fahrers beschädigt wird.
Lkw-Leasingpartner verlangen Vollkaskoschutz
Wenn Sie einen Lkw leasen, verlangt schon der Leasingpartner den Vollkasko-Versicherungsschutz. Oft bietet der Leasinggeber die Lkw-Versicherung gleich mit an. Dieses Angebot ist aber nicht immer das günstigste, mit einem Tarifvergleich sparen Sie oft bares Geld.
Praxis-Tipp: Falls Sie mehr als einen Lkw versichern, können Sie statt mehrerer Einzelpolicen eine Flottenversicherung für den gesamten Fuhrpark abschließen. Den geringeren Verwaltungsaufwand gibt der Versicherer in Form von niedrigeren Beiträgen an Sie als Versicherungsnehmer weiter.
Sichern Sie sich günstige Beiträge in der Anhängerversicherung
Für Anhänger und Auflieger brauchen Sie eigenen Versicherungsschutz. Die Haftpflichtversicherung ist für Anhänger gesetzlich vorgeschrieben. Auf Wunsch bekommen Sie zusätzlich Teilkasko- oder Vollkaskoschutz. Der Beitrag zur Anhängerversicherung berechnet sich nach Nutzlast und zulässigem Gesamtgewicht, nach Aufbauart (Kipper, Plane, geschlossener oder offener Kasten), nach Datum der Erstzulassung und danach, ob Sie den Hänger nur im Werksverkehr oder auch im gewerblichen Gütertransport einsetzen.
Anhängerhaftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben
Wenn Sie in Ihrem Unternehmen mehrere Anhänger oder Auflieger einsetzen, sparen Sie durch Abschluss einer Flottenversicherung. Der Versicherer hat in diesem Fall weniger Verwaltungsaufwand als bei vielen Einzelverträgen, von diesem Kostenvorteil profitieren Sie als Kunde durch deutlich günstigere Beiträge. Wichtig: Die transportierten Güter selbst sind durch die Anhängerversicherung nicht geschützt. Schließen Sie deshalb eine Transportversicherung ab, wenn Sie regelmäßig Güter von Wert befördern.
