Versichern
Wir sind für Sie da
Mit unseren umfassenden Versicherungsdienstleistungen bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Lösungen, die genau auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Lebensumstände abgestimmt sind. Ob Sie sich gegen Risiken im Alltag absichern möchten oder eine langfristige Vorsorge planen – bei uns finden Sie die passende Versicherung. Unser erfahrenes Team steht Ihnen mit kompetenter Beratung und erstklassigem Service zur Seite, damit Sie sich jederzeit sicher und gut aufgehoben fühlen.

Rente & Leben
Zuschüsse vom Staat sichern
Der Staat hat ein hohes Interesse daran, dass seine Bürger beim Thema Altersvorsorge selbst aktiv werden. Denn nur allein von der gesetzlichen Rentenversicherung wird es zunehmend schwerer, seinen Lebensstandard aufrecht zu halten. Um Anreize zu schaffen, das eigene Renteneinkommen zusätzlich aufzubessern, fördert der Staat verschiedene Lösungen und Produkte zur Altersvorsorge. Hier ist die Riester-Rente mit ihren Zulagen, zum Beispiel für jedes Kind, ein bekanntes Beispiel.
Die staatlich geförderte Altersvorsorge wurde weiter optimiert, um mit mehr Flexibilität und Transparenz den Aufbau des eigenen Vermögens attraktiver zu gestalten. Dadurch ergeben sich für jeden Sparer – je nach persönlicher Situation und Vorsorgezielen – ganz unterschiedliche Möglichkeiten sich Geld vom Staat zu sichern.
Die wichtigsten Fördermaßnahmen bei der privaten Altersvorsorge
- Grundzulage von 175 Euro pauschal (wenn 4% des Vorjahresbrutto als Beitrag eingezahlt werden, max. 2.100 Euro)
- Kinderzulage von 300 Euro pro Kind (ab 2008 geboren)
- Berufseinsteigerbonus für junge Menschen (bis 25 Jahre) von einmalig 200 Euro
Da die notwendigen Voraussetzungen für eine Förderung der Altersvorsorge sehr unterschiedlich sind, ist eine umfassende Beratung dringend zu empfehlen. Darin können Sparziele formuliert und das dafür passende Konzept – unter Berücksichtigung aller Förderoptionen – erarbeitet werden.
Basisrente mit Steuervorteilen
Seit 2005 gibt es die Basisrente, auch „Rürup-Rente“ genannt. Jeder kann eine solche Basisrente abschließen. Sie zahlt eine lebenslange Rente, eine einmalige Kapitalauszahlung oder Kündigung des Vertrages sind nicht möglich. Besonders lohnend ist sie für alle, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung oder ein berufsständisches Versorgungswerk einzahlen. Das trifft vor allem auf Selbstständige und Freiberufler zu. Der Staat hat für die Basisrente ein attraktives Förderpaket geschnürt, sodass die Vorsorge mit einer Basisrente auch für Gutverdiener oder Personen, die höhere Beträge für ihre Altersvorsorge aufbringen wollen, interessant ist.
Für wen ist die Basisrente besonders interessant?
- Selbstständige, Freiberufler – da sie meist keine (hohen) Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu erwarten haben
- Gutverdiener – da die steuerliche Förderung in der Ansparphase besonders hoch ist
- Generation 50plus – da sie nur wenig Zeit bis zum Renteneintritt zur Verfügung haben und in dieser Zeit mit höheren Beträgen vorsorgen müssen
Wie funktioniert die steuerliche Förderung einer Basisrente?
Die Förderung der Basisrente ist denkbar einfach. Die Beiträge sind in der Ansparphase zu 100 Prozent steuerlich absetzbar. Im Gegenzug wird die Rente bei Bezug im Rentenalter besteuert (nachgelagert). Hier hat der Gesetzgeber eine Staffelung beschlossen, die abhängig vom Jahr des Renteneintritts ist: Wer 2025 in Rente geht, muss 83,5 Prozent seiner Basisrente versteuern. Jedes Jahr steigt dieser Anteil um 0,5%-Punkte, sodass erst ab 2058 die komplette Basisrente versteuert werden muss. Da im Rentenalter der persönliche Steuersatz oft geringer ist als zu Erwerbszeiten, lohnt die Basisrente insbesondere aus steuerlichen Aspekten.
Fakten zur Basisrente:
- Lebenslange Leibrente
- Keine Kapitalauszahlung oder vorzeitige Kündigung
- Beiträge zu 100 Prozent steuerlich als Sonderausgabe absetzbar
- Steuerlicher Höchstbetrag steigt jährlich, 2025 liegt er bei 29.344 Euro p.a. (Ledige) und 58.688 Euro p.a. (Verheiratete)
- Nachgelagerte Besteuerung Anteil vom Jahr des Renteneintritts abhängig (ab 2058 zu 100%)
- Investitionsfreiheit, da keine Bruttobeitragsgarantie verlangt wird
Die Basisrente kann aus unterschiedlichen Gründen für Sparer sinnvoll sein. Die steuerliche Förderung zählt zu den wichtigsten Aspekten. Auch die Investitionsmöglichkeiten, durch den Wegfall einer zwingenden Bruttobeitragsgarantie (wie beispielweise bei Riester oder in der bAV), eröffnen attraktive Anlagechancen mit höheren Renditen. Eine professionelle Beratung kann prüfen, ob und wie eine Basisrente auch in das persönliche Vorsorgekonzept passen kann.
Mit lebenslangen Leistungen den Lebensstandard sichern
Die gesetzliche Rentenversicherung hinterlässt eine Einkommenslücke, die den gewohnten Lebensstandard gefährdet. Daher ist zusätzliche Altersvorsorge zwingend nötig und viele Menschen suchen nach Lösungen. Eine davon ist die private Rentenversicherung, die als Produkt sowohl in der staatlich geförderten Altersvorsorge, innerhalb der betrieblichen Altersversorgung oder als Basisrente eingesetzt werden kann.
Der größte Vorteil einer privaten Rentenversicherung ist die lebenslange Rentenzahlung. Der Versicherte erhält bis zu seinem Tod eine zusätzliche Rente, egal wie lang er lebt. Das erhöht die finanzielle Planbarkeit der eigenen Rentenphase enorm und kann Einkommenslücken schließen.
Aufgeschoben oder Sofortrente
Bei der privaten Rentenversicherung werden während der Ansparphase regelmäßig Beiträge eingezahlt, um später eine Rente aus dem angesammelten Vermögen zu beziehen (aufgeschobene Rente). Dabei sind die Produkte sehr flexibel und erlauben in der Regel zwischenzeitliche Entnahmen, Beitragsanpassungen und -pausen und zu Rentenbeginn sogar die Wahlfreiheit, ob man das Kapital auf einen Schlag oder eben als lebenslange Zusatzrente erhalten möchte. Beim Kapitalwahlrecht sollten in jedem Fall die steuerlichen Effekte vorher beachtet werden.
Die private Rentenversicherung kann aber auch sofort beginnen. Sinnvoll vor allem für Menschen, die kurz vor der Rente stehen und einen höheren Einmalbetrag in eine solche Sofortrente umwandeln wollen. Das Kapital wird dann sofort verrentet und der Versicherte erhält daraus eine vereinbarte lebenslange Rente.
Fakten zur privaten Rentenversicherung
- Kapitalwahlrecht zu Rentenbeginn: lebenslange Rente oder Einmalzahlung
- Hohe Flexibilität durch zwischenzeitliche Entnahmen, Zuzahlungen oder Beitragsanpassungen
- Bei Todesfall während Rentengarantiezeit erhalten Hinterbliebenen die Rente
- Bei lebenslanger Rente wird nur Ertragsanteil versteuert
- Zusatzbausteine vereinbar (z.B. für Pflege und BU-Vorsorge)
Investmentkern entscheidend
Je nachdem wie die Beiträge während der Ansparphase investiert werden, fällt das Vermögen zu Rentenbeginn unterschiedlich hoch aus. Bei der „klassischen Variante“ werden die Beiträge und eine spätere Mindestrente bereits zu Vertragsbeginn garantiert. Bei der „Klassik“ steht daher Sicherheit an erster Stelle, was allerdings die Chancen auf eine höhere Rendite verringert.
Die Beiträge können auch chancenreicher (damit mit weniger oder ohne Garantie) investiert werden, indem die Beiträge in einen Investmentfonds bzw. ETF fließen. Hier stehen die Chancen im Vordergrund. Daher sind fondsgebundene Rentenversicherungen besonders geeignet, wenn eine längere Ansparphase zur Verfügung steht und damit zwischenzeitliche Marktrisiken ausgeglichen werden können. Bei den meisten Anbietern gibt es zudem Varianten, die Chance und Sicherheit kombinieren.
Die private Rentenversicherung ist eine der flexibelsten Lösungen innerhalb der Altersvorsorge. Eine individuelle Beratung kann die Sparziele genau erörtern und in Abhängigkeit des eigenen Risikotyps, Dauer der Ansparphase und der persönlichen Einkommenssituation die beste Lösung finden.
Mit Renditechancen die Kaufkraft im Alter sichern
Eine private Altersvorsorge ist zwingend notwendig, um die Einkommenslücke, die die gesetzliche Rente zu Rentenbeginn hinterlässt, zu verkleinern – im Idealfall zu schließen. So kann der gewohnte Lebensstandard auch im Rentendasein weitergeführt werden.
Ebenso notwendig ist es dabei, die Kaufkraft zu erhalten. Das bedeutet, nicht nur zu sparen, sondern eine Rendite zu erzielen, die oberhalb der Inflation liegt. Eine fondsgebundene Rentenversicherung kann dafür die Chancen der Kapitalmärkte nutzen und zu Rentenbeginn das aufgebaute Vermögen – entweder als Einmalzahlung oder als lebenslange Rente – auszahlen.
Wachstumschancen nutzen
Der Unterschied zwischen einer klassischen privaten Rentenversicherung und einer fondsgebundenen Rentenversicherung liegt in der Art, wie die Beiträge investiert werden. Beim „Klassiker“ erfolgt das sehr sicher mit einem garantierten Erhalt der Beiträge und einer Mindestgarantierente. Im Gegenzug kosten diese Garantien aber Rendite und das aufgebaute Vermögen fällt meist niedriger aus als bei der fondsgebundenen Variante.
Dort werden die Beiträge in einen Investmentfonds oder ETF investiert, die die Chancen an den Kapitalmärkten während der Ansparphase nutzen und so ein Vermögen aufbauen können, das die Kaufkraft im Rentenalter erhalten kann.
Flexibilität in jeder Lebenslage
Damit die Altersvorsorge auch auf verschiedene Lebenssituationen reagieren kann, sind bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung zwischenzeitliche Entnahmen und Zuzahlungen genauso möglich wie Beitragsanpassungen oder -pausen. Ebenso kann (meist einmal pro Jahr) der gewählte Fonds kostenlos gewechselt werden. So kann auf veränderte Marktentwicklungen und -trends reagiert werden.
Zum Ende der Ansparphase schichten die meisten fondsgebundenen Rentenversicherungen das aufgebaute Vermögen automatisch in sicherere Anlagen um (aktives Ablaufmanagement), um für den Rentenbeginn die „Schäfchen“ ins Trockene zu bringen und das Vermögen nicht durch mögliche Turbulenzen an den Börsen kurzfristig zu gefährden.
Eine fondsgebundene Rentenversicherung kombiniert die hohen Wachstumschancen der Kapitalmärkte während der Ansparphase mit einer lebenslangen Rentenzahlung, egal wie alt der Versicherte wird. In einer Beratung zur Altersvorsorge kann genau ermittelt werden, mit welchen Produkten die gewünschten Sparziele (im Alter) erreicht werden können.
Einzahlen, und die Rente kann starten
Eine private Altersvorsorge ist für die Sicherung des Lebensstandards im Alter heutzutage unerlässlich. Denn die gesetzliche Rente allein reicht dafür schon lange nicht mehr aus. Meist wird dabei über eine lange Ansparphase ein Vermögen aufgebaut, das zu Rentenbeginn in Form einer lebenslangen Rente ausgezahlt wird. Doch was, wenn bis zum Rentenbeginn gar nicht mehr so viel Zeit bleibt? Dann kann die Rente gegen Einmalbeitrag, auch Sofortrente genannt, eine gute Lösung sein.
Vermögen in lebenslange Rente umwandeln
Dafür wird der Einmalbeitrag in eine private Rentenversicherung eingezahlt, die dann sofort mit einer monatlichen Rentenzahlung beginnt – garantiert und ein Leben lang. Das ist insbesondere für Menschen sinnvoll, die kurz vor der Rente stehen oder sich bereits im Ruhestand befinden und einen höheren Einmalbetrag (zum Beispiel aus einer Erbschaft, Schenkung, Vermögensaufbau etc.) zur Verfügung haben. Das Kapital kann dann sofort verrentet werden und der Versicherte erhält daraus eine vereinbarte lebenslange Rente.
Fakten zur Rente gegen Einmalbeitrag
- Lebenslange Rentenzahlung – egal wie alt der Versicherte wird
- Steuervorteil: Es wird nur der Ertragsanteil der Sofortrente versteuert.
- Wartezeiten möglich: Die Auszahlung muss nicht sofort beginnen, der Versicherte kann einen Beginn in der Zukunft festlegen
- Rentengarantiezeit: Verstirbt der Versicherte innerhalb der Rentengarantiezeit, wird die Rente an die Hinterbliebenen bis zum Ende der Garantiezeit weitergezahlt.
- Beitragsrückgewähr: Verstirbt der Versicherte (auch außerhalb der Rentengarantiezeit) wird das noch vorhandene Kapital an die Hinterbliebenen gezahlt
- Rentenerhöhung möglich durch eine zusätzliche Überschussrente, die sich nach den erwirtschafteten Überschüssen richtet
Die Rente gegen Einmalbeitrag ermöglicht die sofortige Absicherung des Langlebigkeitsrisikos und ein zusätzliches Renteneinkommen – ein Leben lang. Eine individuelle Beratung kann die persönliche Situation berücksichtigen und die beste Vorsorgelösung für ein höheres Alterseinkommen finden.
Mit dem Tod setzt sich wohl niemand gern auseinander. Wer andere zu versorgen hat (Kinder, Partner, Angehörige), sollte die möglichen finanziellen Folgen bedenken.
Die Risiko-Lebensversicherung zahlt im Todesfall unabhängig von der Laufzeit und der Höhe der eingezahlten Beiträge die vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen aus.
Die Sterbegeldversicherung zahlt eine würdige Bestattung
Das Sterbegeld ist ersatzlos aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen. Heute ist jeder selbst für seine Bestattungsvorsorge verantwortlich. Wenn Sie sich ein würdiges Begräbnis wünschen und Ihre Angehörigen finanziell nicht mit den Kosten belasten wollen, können sie eine Sterbegeldversicherung abschließen.
Sie können auch die Rückführung aus dem Ausland absichern
Die Sterbegeldversicherung ist eine Kapital bildende Versicherung für den Todesfall. Wenn der Versicherte stirbt, wird die zuvor vereinbarte Summe – oft 5.000 bis 10.000 Euro – an die Angehörigen ausgezahlt, die mit dem Geld das Begräbnis finanzieren können. Bei einigen Anbietern sind zusätzlich die Kosten einer Rückführung aus dem Ausland versichert, wenn der Versicherte bei einer Auslandsreise verstirbt.

Gesundheit
Neben der gesetzlichen Krankenversicherung besteht in Deutschland auch die Möglichkeit, eine private Krankenversicherung (PKV) abzuschließen. Über eine Vielzahl an PKV-Tarifen ist es möglich, eine Gesundheitsversorgung zu wählen, die den eigenen Bedürfnissen entspricht.
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung sind Standardleistungen vorgegeben. Diese stellen zwar die „notwendige Basisversorgung“ sicher, hinterlassen aber in immer mehr Bereichen Leistungslücken. Zukünftige Leistungen können sich in der GKV also verändern, da sie aus dem Leistungskatalog gestrichen werden. Das geht bei der PKV nicht, hier sind die Leistungen des gewählten Tarifs garantiert.
Wer sich privat versichert, profitiert von besseren Leistungen und hat oft mehr Wahlmöglichkeiten bei Ärzten und Behandlungsmethoden. Insbesondere für Menschen mit hohen Ansprüchen an ihre medizinische Versorgung kann die PKV eine attraktive Option sein.
Individuelle Gesundheitsversorgung
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hinterlässt in vielen Bereichen Leistungslücken. Patienten müssen beispielsweise für hochwertigen Zahnersatz hohe Eigenanteile zahlen, erhalten im Krankenhaus oft nur eine Mehrbettzimmer-Unterbringung und müssen auf viele Zusatzleistungen wie alternative Heilmethoden oder Sehhilfen verzichten.
Private Krankenzusatzversicherungen schließen gezielt diese Lücken und ermöglichen eine bessere medizinische Versorgung. Versicherte können so ihre Gesundheitsleistungen individuell optimieren und aus verschiedenen Zusatzversicherungen für sie passende Leistungspakete wählen.
Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bildet das Fundament des deutschen Gesundheitssystems und bietet der Mehrheit der Bevölkerung einen verlässlichen Gesundheitsschutz. Sie basiert auf dem Solidarprinzip: Alle Versicherten zahlen einkommensabhängige Beiträge und erhalten im Krankheitsfall die notwendigen medizinischen Leistungen. Diese Basisversorgung hinterlässt Leistungslücken, die Versicherten punktuell über private Zusatzversicherungen schließen können.
Die Zahnzusatzversicherung macht schöne Zähne bezahlbar
Schöne Zähne sind teuer. Hochwertigen Zahnersatz zahlen Sie als Kassenpatient zum großen Teil aus eigener Tasche. Die private Zahnzusatzversicherung hilft, Ihre Kosten niedrig zu halten. Bis zu 100 Prozent Ihres Eigenanteils werden Ihnen je nach Anbieter und Tarif erstattet. Je nach Vertrag leistet die Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz, Implantate, Keramikverblendungen und Inlays. Hochwertige Tarife zahlen sogar regelmäßige Zahnreinigung und Kieferorthopädie.
Welche Leistungen brauchen Sie?
Klären Sie vor Abschluss der Zahnzusatzversicherung, welche Leistungen Sie wirklich brauchen. Wer Wert auf festen Zahnersatz legt, sollte eine Zahnzusatzversicherung abschließen, die Implantate einschließlich des erforderlichen Knochenaufbaus bezuschusst. Schönheitsbewußte versichern Keramiklösungen auch im Backenzahnbereich. Zahnzusatzversicherungen für Kinder sollten kieferorthopädische Leistungen wie hochwertige Zahnklammern übernehmen.
Wichtig: Bekannte Probleme nicht verschweigen, sonst riskiert man den Versicherungsschutz für die Vorschäden.
Guter Versicherungsschutz auch auf Reisen
Ihre gesetzliche Krankenkasse erstattet Behandlungskosten im Ausland nur, wenn Sie in einem Land unterwegs sind, das zur EU gehört oder mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen unterhält. Jenseits europäischer Grenzen sind Sie meist Privatpatient. Sie müssen dann auch sehr hohe Arzt- oder Klinikkosten voll selbst zahlen. Wenn Sie auf Reisen krank werden, schützt Sie eine Auslandskrankenversicherung.
Die Auslandskrankenversicherung zahlt Behandlungskosten und Rettungsflug
Die Auslandskrankenversicherung bezahlt die ärztliche Behandlung bei akuten Erkrankungen und Unfällen im Ausland, außerdem notwendige Arznei- und Heilmittel, schmerzstillende Zahnbehandlungen und auch den medizinisch notwendigen Rücktransport aus dem Reiseland – notfalls sogar per teurem Rettungsflug. Ihre Auslandskrankenversicherung können Sie für eine bestimmte Zahl von Reisetagen oder auch günstig als Jahresversicherung abschließen.
Tipp: Eine Auslandskrankenversicherung ist oft als Zusatzleistung in Automobilclub-Mitgliedschaften, Kreditkarten oder Krankenzusatzversicherungen enthalten. Prüfen Sie anhand Ihrer Vertragsunterlagen, ob Sie zusammen mit einem dieser Produkte bereits über einen Auslandskrankenschutz verfügen.
Krankentagegeld schützt auch nach Ende der Lohnfortzahlung
Wenn Sie länger als sechs Wochen krank sind, zahlt Ihr Arbeitgeber kein Gehalt mehr. Danach gibt es nur noch Geld von der Krankenkasse – 70 Prozent des Bruttogehalts, aber höchstens 90 Prozent vom letzten Nettolohn und maximal 128,63 Euro (Wert 2025) je Krankheitstag. Bei längerer Erkrankung können Sie deshalb finanziell ins Schwimmen kommen.
Die Höhe Ihres Krankentagegeldes bestimmen Sie selbst
Das Krankentagegeld schützt Sie vor Einkommensausfall bei Krankheit. Das ist besonders wichtig, wenn Sie eine Familie versorgen oder Kredite abtragen müssen. Die Höhe Ihres Krankengeldanspruchs vereinbaren Sie individuell. Der Versicherer springt ein, sobald die Lohnzahlung Ihres Arbeitgebers endet, also ab der siebten Krankheitswoche. Besonders günstige Beiträge sichern Sie sich mit einer längeren Karenzzeit – das ist der Zeitraum nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, in dem noch kein Anspruch auf Krankentagegeld besteht.
Achtung: Das Krankentagegeld ist nicht identisch mit dem Krankenhaustagegeld. Die Krankenhaustagegeld-Versicherung leistet nur, solange man tatsächlich im Krankenhaus liegt.

Pflege
Schützen Sie sich mit einer Pflegetagegeldversicherung
Bei Pflegebedürftigkeit zahlen Sie oft tausende Euro im Monat aus der eigenen Tasche, denn die gesetzliche Versorgung reicht selten aus. Mit einer Pflegetagegeldversicherung schließen Sie die Lücke zwischen der gesetzlichen Absicherung und den tatsächlichen Kosten. Sichern Sie sich Ihr privates Pflegetagegeld am besten schon als junger und gesunder Mensch. So verhindern Sie Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge wegen bestehender Erkrankungen und sparen bares Geld durch günstige Beiträge.
Private Pflegevorsorge ist enorm wichtig
Der Pflegetagegeld-Versicherer zahlt Ihnen pro Tag einen festen Betrag, sobald Sie ambulante oder stationäre Pflege benötigen. Als Kunde entscheiden Sie bei Vertragsabschluss selbst über die Höhe des versicherten Pflegetagegeldes. Der Tagessatz ist nach Pflegegraden gestaffelt, die maximale Leistung erhalten Sie ab Pflegegrad 5. Kundenfreundliche Anbieter zahlen unabhängig davon, ob Sie professionelle Hilfe in einem Pflegeheim brauchen oder sich zuhause von Angehörigen oder mobilen Diensten pflegen lassen.
Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung ergänzen sehr empfehlenswert
Spätestens im höheren Alter besteht bei jedem Bürger das grundsätzliche Risiko, pflegebedürftig zu werden. Schon jetzt sind es mehr als zwei Millionen Bundesbürger, die als pflegebedürftig eingestuft sind. Zwar gibt es eine gesetzliche Pflegeversicherung, die die Kosten für ambulante Pflege oder Pflege im Heim übernehmen soll, jedoch reichen deren Leistungen vielfach bei Weitem nicht aus. So kostet ein Platz im Pflegeheim zum Beispiel rund 3.000 Euro monatlich, jedoch muss ein Pflegebedürftiger sogar im „besten“ Fall davon rund die Hälfte selbst zahlen. Durch den Abschluss einer inzwischen staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung haben Sie jedoch die Möglichkeit, sich selbst und auch eventuell unterhaltspflichtige Angehörige vor diesem Eigenanteil zu schützen.
Schutz durch die geförderte Pflegetagegeldversicherung
Seit geraumer Zeit haben Sie die Möglichkeit, die Lücke zwischen den Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung und den tatsächlich anfallenden Kosten durch eine private Pflege-Zusatzversicherung zu schließen. Schon seit einigen Jahren ist diese Zusatzversicherung noch attraktiver, denn der Staat beteiligt sich mit einem monatlichen Beitragszuschuss von fünf Euro, was umgangssprachlich auch als Pflege-Bahr bezeichnet wird.
Um den Zuschuss zu erhalten, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Grundsätzlich sind alle Personen förderfähig, die der sozialen oder privaten Pflegepflichtversicherung angehören. Wichtig allerdings ist, dass die Person über 18 Jahre alt ist und noch keine Leistung wegen Pflegebedürftigkeit bezieht bzw. bereits bezogen hat. Möchte man sich versichern und die staatliche Förderung von 5 Euro monatlich (60 Euro jährlich) erhalten, dann ist ein monatlicher Eigenbeitrag von mindestens 10 Euro für den förderfähigen Tarif nötig (120 Euro jährlich).
WICHTIGER HINWEIS: Die „Pflege-Bahr-Tarife“ erfüllen nicht immer die besten Tarifbedingungen der am Markt angebotenen Pflegetagegeldtarife. Bitte prüfen Sie daher immer genau die Angebote. Sollte aufgrund des Gesundheitszustandes eine „normale“ Pflegetagegeldversicherung nicht möglich sein, dann kommen meistens die „Pflege-Bahr-Tarife“ als Lösungsalternative infrage.
Private Pflegerente schließt Ihre Vorsorgelücke
Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt die tatsächlichen Pflegekosten oft nur zum Teil. Als Pflegebedürftiger zahlen Sie nicht selten hunderte oder sogar tausende Euro selbst dazu. Mit einer privaten Pflegerente können Sie sich gegen dieses Risiko wirksam schützen. Das Modell ist einfach: Ab Vertragsbeginn leisten Sie einen monatlichen Versicherungsbeitrag. Sobald Sie pflegebedürftig werden, erhalten Sie vom Versicherer jeden Monat die vereinbarte Pflegerente.
Über die Pflegerente können Sie frei verfügen
Private Pflegerente bekommen Sie immer zusätzlich zur gesetzlichen Versorgung. Sie können frei über das Geld verfügen und davon beispielsweise Ihren persönlichen Eigenanteil im Pflegeheim finanzieren oder Angehörige entlohnen, von denen Sie in den eigenen vier Wänden versorgt werden. Volle Pflegerente bekommen Sie bei Pflegegrad 5, in niedrigeren Pflegegraden erhalten Sie je nach Anbieter und Tarif anteilige Leistungen. Denken Sie daran: Je jünger Sie in die private Pflegerente einsteigen, desto günstiger ist der Monatsbeitrag.
Bei Pflegebedürftigkeit auf der sicheren Seite
Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen oft nicht aus, um die tatsächlichen Kosten im Ernstfall zu decken. Mit einer privaten Pflegekostenversicherung sichern Sie sich finanziell wirksam ab. Der Versicherer übernimmt einen festen Prozentsatz der Restkosten, die Sie nach Vorleistung der gesetzlichen Pflegeversicherung selbst zahlen müssen. Die Leistung erhalten Sie während der gesamten Dauer Ihrer Pflegebedürftigkeit, je nach Anbieter und Tarif werden bis zu 100 Prozent Ihres Eigenanteils erstattet.
Erstattet wird ein hoher Prozentsatz der Pflegekosten
Den vereinbarten Prozentsatz Ihrer Pflegekosten erhalten Sie auch dann vom Versicherer, wenn die Pflege in Zukunft durch Kostensteigerung und Inflation deutlich teurer werden sollte. Die maximal mögliche Erstattung pro Kalenderjahr ist je nach Vertrag allerdings auf einen bestimmten Höchstbetrag begrenzt. Leistungen bekommen Sie sowohl für die Pflege zu Hause durch Fachpersonal wie auch für teil- oder vollstationäre Versorgung in einer Pflegeeinrichtung.

Arbeitskraft
Immer wieder weisen Verbraucherschützer darauf hin, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung neben der Privathaftpflicht die wichtigste Versicherung überhaupt ist.
Der Verlust der Arbeitskraft ist ein existenzielles Risiko. Denn nicht mehr arbeiten können heißt, nichts zu verdienen. Materielle Not ist oft die Folge. Der Staat hilft im Ernstfall kaum – die gesetzliche Rentenversicherung zahlt allen ab 1961 Geborenen nur noch bei Erwerbsunfähigkeit eine Minirente.
Die Grundfähigkeitsversicherung gehört zu den innovativen Vorsorgelösungen. Der Unterschied zur „klassischen“ Berufsunfähigkeitsversicherung: Es wird nicht geprüft, ob und inwieweit der Versicherte seinen Beruf noch ausüben kann. Der Versicherer leistet sofort, wenn man infolge von Krankheit oder Unfall bestimmte körperliche Grundfähigkeiten verliert.
Anspruch auf Rentenleistungen aus der Grundfähigkeitsversicherung entsteht, wenn man nach ärztlicher Einschätzung mindestens zwölf Monate lang nicht in der Lage ist oder sein wird, eine der körperlichen Grundfähigkeiten der Stufe A oder drei Fähigkeiten der Stufe B auszuüben – das sehen die Vertragsbedingungen der Grundfähigkeitsversicherer in der Regel vor. Zu den Fähigkeiten der Stufe A gehören das Sehen, Sprechen, Hören und Gehen, der Gebrauch der Hände und die selbstständige Orientierung. Zur Stufe B zählen das Treppensteigen, Knien und Bücken, Sitzen, Stehen, Greifen, Bewegen der Arme, Heben und Tragen sowie Autofahren. Vor dem Abschluss einer Grundfähigkeitsversicherung prüft der Versicherer den Gesundheitszustand des Antragstellers mit einem Fragebogen ab, gegebenenfalls auch durch Nachfrage bei den behandelnden Ärzten.
Wegen der klar festgelegten Leistungsvoraussetzungen sind Streitigkeiten mit dem Versicherer selten. Trotzdem ist die Grundfähigkeitsversicherung kein vollwertiger Ersatz für einen echten Berufsunfähigkeitsschutz, denn nicht alle möglichen Ursachen für Berufsunfähigkeit, wie beispielsweise seelische Leiden, sind versichert. Die Grundfähigkeitsversicherung ist aber eine bezahlbare Alternative für alle, die sich einen vollwertigen Berufsunfähigkeitsschutz nicht leisten wollen, denn die Beiträge zum Grundfähigkeitsschutz sind vergleichsweise günstig.
Dread-Disease: Finanzieller Schutz bei schweren Krankheiten
Eine ernste Krankheit kann Ihre finanzielle Zukunftsplanung über den Haufen werfen. Die Dread-Disease-Versicherung zahlt bei schwerer Krankheit sofort die volle Versicherungssumme. Sie bestimmen selbst, welche Gesundheitsrisiken Sie in Ihrem Dread-Disease-Vertrag versichern wollen.
Sparangebote und Premiumtarife
Spartarife zahlen nur bei den wichtigsten Krankheiten wie Krebs, Schlaganfall, Herzinfarkt, Erblindung und Sprachverlust. Umfassende Dread-Disease-Angebote leisten auch bei selteneren Gesundheitsstörungen wie etwa Bauchspeicheldrüsenentzündung, Multipler Sklerose und chronischer Muskelschwäche, außerdem nach Organtransplantationen, schweren Verbrennungen und Bypassoperationen. Mit dem richtigen Vertrag versichern Sie bis zu 55 Krankheiten.
Dread-Disease-Vertrag oder Berufsunfähigkeitsversicherung?
Anders als die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt die Dread-Disease sofort die volle Vertragssumme, sobald eine schwere Erkrankung eintritt. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt die vereinbarte Monatsrente erst dann, wenn Sie tatsächlich nicht mehr arbeiten können.
Vorteil des echten Berufsunfähigkeitsschutzes: Sie bekommen die Rente, egal welche Erkrankung zur Berufsunfähigkeit führt. Auch seelische Störungen, Gelenkverschleiß oder Kreislauferkrankungen sind in der Berufsunfähigkeitsversicherung mitversichert.

Kfz
Wenn Sie sich ein Auto zulegen, müssen Sie es versichern. Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben – ohne Nachweis eines Haftpflichtschutzes geht schon bei der Zulassung nichts. Die Haftpflicht tritt immer dann ein, wenn Sie schuldhaft einen anderen Verkehrsteilnehmer schädigen. Teil- oder Vollkasko können freiwillig abgeschlossen werden. Kaskoversicherungen zahlen auch für Schäden am eigenen Fahrzeug.
Viele Faktoren bestimmen den Beitrag
Die Höhe der Beiträge zur KFZ-Versicherung hängt von vielen Faktoren ab – vom Zeitraum, den Sie bereits unfallfrei zurückgelegt haben, von Fahrzeugtyp und Regionalklasse, von der gewünschten Selbstbeteiligung und davon, ob Sie als Garagenbesitzer, Wenignutzer oder Beamter besondere Prämiennachlässe in Anspruch nehmen können.
Als Fahranfänger zahlen Sie weniger, wenn Sie Ihren PKW zunächst als Zweitwagen der Eltern anmelden und den Vertrag später umschreiben lassen. Cabriofahrer sparen durch Nutzung eines Saisonkennzeichens.
Motorradversicherung: Die Haftpflicht braucht jeder Biker
Als Motorradfahrer brauchen Sie mindestens eine Haftpflichtversicherung. Ergänzend können Sie eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abschließen, die auch Schäden an Ihrem eigenen Bike bezahlt. Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden durch Diebstahl, Brand, Hagel oder Zusammenprall mit Wildtieren. Die Vollkasko zahlt Schäden am eigenen Motorrad auch, wenn Sie selbst Unfallverursacher sind.
Prämie runter durch Rabatte und schadenfreie Jahre
Auch in der Motorradversicherung gibt es Prämiennachlässe für bestimmte Fahrergruppen, zum Beispiel für Frauen, Beamte, Garagenparker und Wenigfahrer. Wie beim Auto gibt es in der Motorradversicherung auch Schadenfreiheitsrabatte für jahrelanges Fahren ohne Versicherungsschäden – auf bis zu 25 Prozent des Regelbeitrags können Sie den Beitrag zu Ihrer Motorradhaftpflicht drücken, wenn Sie die Versicherung nicht in Anspruch nehmen.
Sparen Sie Beiträge mit einer günstigeren Motorradversicherung
Wer als Biker noch keinen hohen Schadenfreiheitsrabatt hat, zahlt in der Motorradversicherung deutlich höhere Beiträge. Besonders für junge Leute lohnt es sich deshalb, die Angebote zu vergleichen und zu einem günstigeren Versicherer zu wechseln. Stichtag für die Kündigung des alten Vertrags ist der 30. November.
Das Kennzeichen am Moped oder auch am Roller und Mofa ist zugleich das Versicherungskennzeichnen. Denn dieses Kennzeichen kann dem Fahrer erst ausgestellt werden, wenn ein gültiger Versicherungsschutz besteht. Und dieser ist bei Nutzung des Mopeds im öffentlichen Straßenverkehr Pflicht. Die entsprechenden Kennzeichen können Mopedfahrer beim Kfz-Haftpflichtversicherer erhalten. Dabei ist es möglich, den Versicherungsschutz nur saisonal zu wählen, wodurch einige Kosten für die Versicherung eingespart werden können. Denn in vielen Fällen werden Kleinkrafträder nicht das ganze Jahr über genutzt und stehen im Herbst oder Winter daher häufig in der Garage. Deshalb müssen während dieser Jahreszeiten keine Versicherungsbeiträge für die Kfz-Haftpflichtversicherung anfallen. Jedoch sind Ganzjahres-Kennzeichen, die somit einen ganzjährigen Versicherungsschutz umfassen, bereits gegen günstige Versicherungsbeiträge erhältlich.
Diese ganzjährigen Versicherungskennzeichen für das Moped sind allerdings nicht unbegrenzt gültig, sondern dabei handelt es sich stets um Verfallpolicen. Diese müssen dementsprechend regelmäßig erneuert werden. Grundsätzlich besteht der Versicherungsschutz bei einer ganzjährigen Mopedversicherung vom jeweils 1. März eines Jahres bis Ende Februar des Folgejahres. Das jeweilige Versicherungsjahr kann direkt am Kennzeichnen abgelesen werden und zugleich gibt schon die Farbe des Kennzeichens Aufschluss darüber, für welches Jahr dieses Versicherungskennzeichen gültig ist. Im Jahre 2022 waren zum Beispiel grüne Moped-Kennzeichen gültig, im Jahre 2023 schwarze und im Jahre 2024 blaue. Diese drei Farben wechseln sich immer wieder ab, sodass im Jahre 2025 erneut grüne Kennzeichen gültig sind.
Das Versicherungskennzeichnen ist dabei nicht nur für den Versicherungsschutz bei Haftpflichtansprüchen wichtig, sondern zugleich ist dieses in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Wer das Moped dennoch ohne ein gültiges Kennzeichen im öffentlichen Straßenverkehr nutzt, der muss nicht nur mit Geldstrafen rechnen, sondern zugleich besteht dann auch kein Versicherungsschutz. Kommt es zu einem Unfall, dann muss der Fahrer die Kosten selbst tragen.
Finden Sie die richtige Wohnmobilversicherung
Wie andere Kraftfahrzeuge auch braucht Ihr Wohnmobil Versicherungsschutz. Die Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie deckt Schäden ab, die Sie am Steuer Ihres Wohnmobils anderen im Straßenverkehr zufügen. Mit der Teilkasko sind zusätzlich Schäden am Wohnmobil selbst versichert, und zwar durch Brand, Diebstahl, Einbruch, Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung. Die Vollkasko zahlt sogar dann, wenn Ihr Wohnmobil bei einem von Ihnen selbst verschuldeten Unfall beschädigt oder zerstört wird.
Vollkasko bietet bequemen Rundum-Schutz
Die Preise in der Wohnmobilversicherung unterscheiden sich je nach Versicherer stark. Wenn Sie zu einem günstigeren Anbieter wechseln wollen, können Sie Ihre bisherige Wohnmobilversicherung zum Ende des Versicherungsjahres mit einer Frist von einem Monat kündigen. Soll der alte Vertrag am 31. Dezember enden, muss die Kündigung also bis zum 30. November beim Versicherer eintreffen. Tipp: Kündigen Sie die alte Police fristgerecht per Einschreiben, dann haben Sie einen sicheren Nachweis über die rechtzeitige Kündigung in der Hand.

Haftung, Recht & Freizeit
Wer anderen Schaden zufügt
Auch ein leichtes Versehen wie z.B. ein Vorfahrtsfehler beim Fahrradfahren oder eine unachtsam weggeworfene Zigarette kann Folgeschäden in Millionenhöhe verursachen. Insbesondere, wenn Personen zu Schaden kommen, können die Schadensersatzforderungen den finanziellen Ruin des Verursachers bedeuten. Eine Begrenzung nach oben gibt es nicht. Die private Haftpflichtversicherung ist ein Muss für jedermann.
Recht haben ist eine Sache
Recht bekommen eine andere. Oft verzichten Menschen aus Angst vor hohen Prozesskosten auf ihr gutes Recht. Eine Rechtsschutzversicherung kann sehr nützlich sein, um sein Recht juristisch durchzusetzen.
Es gibt aber auch einige Ausnahmen, in welchen die Rechtsschutzversicherung nicht zahlt. Nur bei entsprechenden Erfolgsaussichten übernimmt die Rechtsschutzversicherung Gerichts-, Anwalts- und Gutacherkosten.
Missglückte Manöver, Kollisionen, Brand und Diebstahl sind nur einige Gefahren, denen Bootsbesitzer ausgesetzt sind. Dementsprechend weit gefächert ist das Angebotsspektrum für Versicherungen, die sie für ihr Boot abschließen können.
Den Besitzer einer Yacht oder eines Bootes schützt die Haftpflichtversicherung vor Schadensersatzforderungen Dritter: zum Beispiel nach einer Kollision. Ist man jedoch nicht der Bootseigner, so fällt dies in den Zuständigkeitsbereich der Skipperhaftpflichtversicherung. Die Versicherungsbeiträge sind abhängig von der Motorenstärke bei Motorbooten und der Segelfläche bei Segelbooten.
Schäden am eigenen Schiff, sowie an Zubehör und Ausrüstung werden von der Kaskoversicherung gedeckt. Da der Versicherungsschutz jedoch bezahlbar bleiben soll, sind Schäden durch grobe Fahrlässigkeit meist nicht eingeschlossen. Selbstverständlich sind sowohl Teil-, als auch Vollkaskoversicherung erhältlich. Berechnet werden die Jahresbeiträge meist in Abhängigkeit von der Häufigkeit der Nutzung und dem Ort der Nutzung, d.h. auf Binnengewässern deutschland- oder europaweit, oder sogar auf Ozeanen.
Auch eine Insassenunfallversicherung wird von einigen Gesellschaften für Boote oder Yachten angeboten: Sie sichert den Eigner, den Skipper, die Crew oder Gäste bei Unfällen an Bord, die zur Invalidität oder zum Tod führen.
Versicherungslösungen für Super- oder Megayachten erfordern immer individuelle Vereinbarungen. Kunden sollten hier mit ihrem Versicherungsexperten festlegen, welcher Schutz für sie relevant ist und welcher nicht. Besondere Yachten benötigen besondere Konditionen, um den versicherten Wert optimal zu schützen. Dies betrifft meist Yachten, deren Anschaffungspreis über 350.000 Euro liegt.
Da seit 1995 Fahrzeuge zu Wasser mit Motor aus dem standardisierten Rechtsschutz fallen, ist es ratsam, eine spezielle Rechtschutzversicherung hierfür abzuschließen. Diese hilft, wann immer das eigene Recht nur mit Anwälten durchzusetzen ist. Diese Versicherungen gelten oft auch für den Skipper und die Crew und schützen im Strafrecht, Vertragsrecht und Schadenersatzrecht.
Indem man sich über alle Risiken informiert, das eigene Risiko definiert und sich dann für den richtigen Tarif entscheidet, schützt man sein Boot und geht sicher, dass man kein Geld für unnötigen Schutz ausgibt.
Ob Cluburlaub am Mittelmeer, Studienreise nach Asien oder Snowboardtrip in die Alpen – die Ferienmöglichkeiten sind heute vielfältig wie nie. Doch die schönsten Tage des Jahres bergen auch Risiken.
An Unfall, Krankheit, Gepäckverlust oder Streit mit dem Reiseveranstalter denkt zwar niemand gerne, doch auch im Urlaub gilt: nur mit den richtigen Versicherungen sind Sie im Ernstfall gut geschützt. Reiserücktrittversicherung, Reisegepäckversicherung, Auslandsreise-Krankenschutz, Mallorca-Police und Autoschutzbrief sorgen dafür, dass aus den schönsten Tagen des Jahres nicht die teuersten werden.
Weil der Gesetzgeber kaum leistet
Im Zusammenhang mit Unfallschutz hält sich der Irrglaube, dass die gesetzliche Unfallversicherung ausreichend leistet, falls etwas passiert. Doch das ist nicht der Fall. Zum einen leistet die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) nur bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten. Arbeitsunfälle sind Unfälle, die Versicherte bei ihrer Arbeit und auf direkten Dienstwegen erleiden. Zum anderen decken die Leistungen der GUV oft nicht die hohen Kosten von Unfallfolgen, zum Beispiel für Umbaumaßnahmen am Haus oder in der Wohnung, kosmetische OPs oder aufwendigere Behandlungen.
Neben dieser Leistungslücke bei der GUV, spricht auch die Statistik für einen privaten Unfallschutz. Denn die Mehrzahl der Unfälle passieren in der Freizeit und im Haushalt und damit außerhalb der beschriebenen Arbeitsplatzumgebung. Die Folge: der Verunfallte erhält bei einem Unfall zu Hause oder bei der Ausübung seines Hobbys gar keine Leistungen von der GUV.
Daher ist privater Unfallschutz so wichtig. Hier sind nicht nur höhere Versicherungssummen oder auch eine Unfallrente möglich – ein privater Unfallschutz schützt den Versicherten zudem rund um die Uhr, weltweit und egal, bei welcher Tätigkeit ein Unfall geschieht.
Worauf ist bei einer privaten Unfallversicherung zu achten?
Es gibt eine Vielzahl von Unfallversicherungstarifen, die sich nicht nur beim Preis, sondern auch in ihrer Qualität unterscheiden. Einige wichtige Kriterien bei der Tarifauswahl:
- Versicherungssumme/ Invaliditätsleistung
- Gestaltung der Gliedertaxe
- Einschluss einer Unfallrente
- Todesfallsumme
- Übergangs- und Sofortleistungen
- Umfang für kosmetische Operationen
- Krankenhaustagegeld
- Infektionskrankheiten (Zeckenbiss) und Impfschäden
- Zahnersatz
- weitere Bedingungen wie Alkoholklausel oder Fahrlässigkeit
Es ist empfehlenswert, sich vor einem Abschluss einen professionellen Rat einzuholen und die Tarife und deren Bedingungen genauer vergleichen zu lassen.

Haus, Wohnung & Tiere
Die Hausratversicherung ersetzt Schäden an Gegenständen der eigenen Wohnungseinrichtung bei Feuer, Einbruch, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Eine Hausratversicherung ist immer dann sinnvoll, wenn bei einem Totalschaden die Neueinrichtung der Wohnung finanziell Schwierigkeiten bereiten würde.
Zur Einrichtung gehören unter anderem auch Haustiere, Bargeld bis 1000 Euro, Teppiche, elektrische Geräte, geliehene Sachen, Gartengeräte und die Campingausrüstung. Bezahlt wird grundsätzlich der Wiederbeschaffungswert.
Gebäudeversicherung schützt Hauseigentümer
Das eigene Haus ist für die meisten Eigentümer die größte Ausgabe ihres Lebens. Gefahren wie Feuer, Leitungswasser oder Unwetter können immense Schäden oder sogar einen Totalschaden nach sich ziehen.
Eine Wohngebäudeversicherung ist für Hauseigentümer unverzichtbar. Der Hausrat ist nicht versichert. Dieser sollte durch eine separate Hausratversicherung abgesichert werden. Die Bestandteile Feuerversicherung und Leitungswasserversicherung sollten immer eingeschlossen sein.
Viele Hausbesitzer installieren Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung auf dem eigenen Hausdach. Kleinere Solaranlagen sind bis zu bestimmten Höchstbeträgen meist in der bestehenden Gebäudeversicherung gegen Feuer, Sturm und Blitzschlag versichert. Anlagen auf Gewerbebetrieben bzw. Freiflächenanlagen benötigen eine gesonderte
Versicherung. Grundsätzlich erhöht sich durch eine fest installierte Photovoltaikanlage der Wert der Immobilie – es besteht die Gefahr der Unterversicherung. Wenn man bei einer solchen Wertverbesserung den Versicherungsschutz nicht rechtzeitig anpasst, erstattet der Gebäudeversicherer mögliche Schäden später nicht vollständig. Wer eine Solaranlage plant, sollte deshalb frühzeitig Kontakt mit seinem Gebäudeversicherer oder einem spezialisierten Photovoltaik-Versicherer aufnehmen und klären, inwieweit der Versicherungsschutz angepasst werden muss.
Einige Versicherungsgesellschaften bieten mittlerweile spezielle Photovoltaik-Versicherungspakete an. Der Risikoschutz dieser Policen ist wesentlich umfangreicher als in der einfachen Gebäudeversicherung. Der Photovoltaikversicherer entschädigt je nach Vertragsumfang auch für Schäden durch Bedienungsfehler, Vandalismus, Diebstahl, Sabotage, Überspannung im Stromnetz, Kurzschluss und Marderbiss an Strom führenden Leitungen. Im Schadenfall ersetzt werden auch Aufräum- und Entsorgungskosten, Maurerarbeiten sowie Kosten für Gerüste und Arbeitsbühnen. Bei Schäden durch Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler springt der Versicherer ebenfalls ein.
Als Eigentümer ist man für die Sicherheit seiner Solaranlage selbst verantwortlich – wenn die Photovoltaik-Versicherung zusätzlich einen Haftpflichtschutz enthält, ist man finanziell auf der sicheren Seite, falls etwa durch herabfallende Splitter einer berstenden Glasabdeckung Personen verletzt werden. Bevor man eigenen Haftpflichtschutz für die Solaranlage abschließt, sollte man allerdings prüfen, ob und inwieweit bereits Schutz in der persönlichen Privathaftpflichtversicherung oder in der Haus- und Grundstückseigentümer-Haftpflicht besteht. Je nach Anbieter kann man in der Photovoltaik-Police auf Wunsch und meist gegen Mehrbeitrag sogar den Ertragsausfall mitversichern, wenn die Solaranlage bis zur Reparatur eines Schadens stillsteht.
Schon ab Beginn der Bauphase bestehen Risiken, sowohl bei einer Privatanlage wie auch im gewerblichen Bereich, ob Werkhalle oder Freigelände. Deshalb sollte mit Baubeginn Versicherungsschutz bestehen.
Bauherrenhaftpflicht
Ein Haus zu bauen birgt immer finanzielle Risiken. Aber auch das Arbeiten – oder schlicht sich auf der Baustelle zu bewegen – kann gefährlich sein. Für diese Risiken an Personen-, Sach- und Vermögensschäden muss der Bauherr haften.
Gibt es einen Vorfall, bei dem z.B. ein Besucher auf Ihrem Grundstück über herumliegende Gegenstände stolpert und sich beim Sturz verletzt, kann dies enorme finanzielle Folgen für Sie als Bauherren haben. Gegen diesen Fall sichert die Bauherrenhaftpflichtversicherung ab.
Sie bietet Versicherungsschutz gegen Haftpflichtansprüche auf Grund der Verletzung von Sicherungspflichten (z.B. schlechte Beschilderung, schlechte Beleuchtung, unsachgemäße Lagerung von Baumaterial, mangelnde Absicherung von Gruben, etc.) bei der Durchführung von Bauvorhaben – sowohl bei Neubau als auch bei Sanierungen. Es ist die Pflicht des Bauherren, seine Baustelle so abzusichern, dass sich niemand verletzen kann. Es ist aber möglich und üblich, dass der Bauherr diese Pflicht auf Bauunternehmer und Bauleiter dirigiert. Allerdings haftet er weiter für die Überwachung der von ihm dirigierten Pflichten.
Bei den meisten Privathaftpflichtversicherungen ist eine begrenzte Bauherrenhaftpflicht (meist bis ca. 100.000 Euro) inbegriffen. Möchte man allerdings den kompletten Schutz, ist es ratsam, eine gesonderte Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschließen.
Bauleistungsversicherung
Mit der Bauleistungsversicherung schützen Sie Ihren Rohbau:
Mit der Bauleistungsversicherung sichern Sie Ihren Rohbau finanziell ab gegen Schäden durch Sturm, Hagel, Frost, Überflutung, mutwillige Beschädigung, Glasbruch, unbekannte Eigenschaften des Baugrundes, fahrlässiges Handeln von Bauarbeitern und Diebstahl von fest eingebautem Material wie Heizkörper, Waschbecken oder Gastherme. Im Schadenfall übernimmt der Versicherer die erforderlichen Kosten für Arbeitslohn und Materialien, um Schäden zu beseitigen und den Bauzustand wiederherzustellen.
Sparen Sie Beitrag durch eine Selbstbeteiligung:
Ihr Neubau ist bis zur Bezugsfertigkeit voll durch die Bauleistungsversicherung geschützt. Um den Beitrag günstig zu halten, wird in der Bauleistungsversicherung meist eine Selbstbeteiligung im Schadenfall vereinbart. Nicht versichert sind Rohbauschäden durch normale Witterungsbedingungen und Diebstahl von auf der Baustelle gelagertem Material.
Tipp: Schließen Sie zusammen mit der Bauleistungsversicherung eine Feuerrohbauversicherung ab, dann sind auch Schäden durch Brand, Explosionen und Blitzschlag an Ihrem Rohbau abgesichert.
Feuerrohbauversicherung
Als Bauherr brauchen Sie eine Feuerrohbauversicherung:
Ein unversicherter schwerer Brand in Ihrem zukünftigen Haus kann Sie als Bauherrn in den Ruin treiben. Die Feuerrohbauversicherung springt finanziell ein, wenn Ihr Bauvorhaben durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Absturz von Luftfahrzeugen beschädigt oder zerstört wird. Feuerversichert ist der Rohbau selbst, außerdem alle Baustoffe, die sich auf dem Baugrundstück befinden. Die Feuerrohbauversicherung schließt auch Folgeschäden durch Rauch oder Löschwasser ein, ebenso die erforderlichen Aufräum- und Abbruchkosten.
Feuerversicherung mit Gebäudeversicherung kombinieren:
Ohne Nachweis einer Feuerversicherung erhalten Sie in aller Regel keinen Baukredit. Sie bekommen die Feuerrohbauversicherung als Einzelpolice oder auch als Erweiterung zur Bauleistungsversicherung. Die Feuerrohbauversicherung endet mit der Fertigstellung des Gebäudes, ab diesem Zeitpunkt schützt die Gebäudeversicherung. Tipp: Wenn Sie schon zu Beginn der Bauarbeiten eine Gebäudeversicherung abschließen, ist der Feuerversicherungsschutz für den Rohbau bereits beitragsfrei eingeschlossen. Volle Beiträge für die Gebäudeversicherung brauchen Sie aber erst zahlen, wenn Ihr Bauvorhaben bezugsfertig ist.
Für Hausbesitzer und Grundstückseigentümer ein Muss: die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht; schließlich schützt Sie vor Millionenschäden, die schnell aus Unvorsichtigkeit oder Leichtsinn entstehen. So sichert eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sowohl Personenschäden, als auch Sach- und Vermögensschäden ab, die Folge von vernachlässigter Verkehrssicherungspflicht sind. Das kann ein Unfall auf der nicht vom Schnee befreiten Stufe vor der Haustür sein oder der Schaden an einem geparkten Auto, das von einem herabfallenden Dachziegel getroffen wurde.
Versichert sind dabei nicht nur die Schäden, die Sie als Hausbesitzer persönlich zu verantworten haben, sondern auch die, die von beauftragten Personen verursacht wurden: z.B. Hausmeister, Verwalter oder Reinigungspersonal.
Auch für Wohnungseigentümergemeinschaften ist eine Haus- und Grundhaftpflichtversicherung empfehlenswert: immerhin zahlt sie auch bei Ansprüchen einzelner Eigentümer gegen die Gemeinschaft oder bei Abwasserschäden.
Wenn sich in Ihrem Haus ein Öltank befindet, sollten Sie sich unbedingt durch eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung absichern: immerhin können immense Kosten auf Sie zukommen, wenn der Tank einmal leckt. Dann müssen nämlich Sie für die Reinigung von Grundwasser, Gewässern und Erdreich aufkommen. Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten, die durch Personen-, Sach- und Vermögensschäden entstehen.
Hohe Versicherungssumme empfohlen
Da Sie nach einer Havarie in voller Höhe für den entstandenen Schaden aufkommen müssen, sollten Sie eine möglichst hohe Versicherungssumme wählen: nicht selten übersteigt der Schaden 1 Million Euro.
Versicherer sofort informieren
Sollte es tatsächlich einmal zu einem Schaden kommen, müssen Sie Ihren Versicherer unverzüglich darüber in Kenntnis setzen. Auch müssen Sie Ihrer Versicherung mitteilen, wenn juristische Schritte gegen Sie eingeleitet wurden.
Die Tierhalterhaftpflicht versichert Ihre gesetzliche Haftpflicht als Tierhalter. Damit ist übrigens in bestimmten Fällen auch die Haftpflicht weiterer Personen eingeschlossen.
Die gesetzliche Haftpflicht aus dem Halten und Hüten von zahmen Haustieren und gezähmten Kleintieren wie Katzen, Kanarienvögeln, Wellensittichen, Papageien, Meerschweinchen usw. ist in der Privaten Haftpflichtversicherung versichert. Für Hunde, Pferde, Ponys, Esel und Rinder muss eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Tier-OP-Versicherung
Haustiere können schwer erkranken; teilweise so schwer, dass eine Operation notwendig wird. Gerade Tumor- und Skeletterkrankungen nehmen stark zu. Weiterhin stark verbreitet sind Bänderrisse bei Hunden oder Pferden. Nun sind vor allem für Hunde, Katzen und Pferde sogenannte Tier-OP-Versicherungen erhältlich. Diese übernehmen die Kosten, wenn eine Operation nötig sein sollte. Der Eingriff bei einem Kreuzbandriss des Hundes kann schließlich leicht 1000 Euro kosten; Operationen an Pferden sind oft noch teurer. So entstehen Kosten, die von einer normalen Tierkrankenversicherung nicht getragen werden.
Die Versicherung übernimmt nicht nur die OP-Kosten, sondern auch die Kosten, die bei der klinischen Vor- und Nachsorge anfallen. Einige Versicherer decken sogar die Kosten für einen postoperativen Aufenthalt in der Klinik komplett mit ab. Dies kann vor allem bei komplizierten Eingriffen nochmal zu immensen Kosten führen.
Die Höhe der zu zahlenden Beiträge hängt unter anderem vom Tier selbst ab – Rasse, Alter und welche Art sind die entscheidenden Faktoren. Manche Versicherer bieten auch eine Selbstbeteiligung an, die entweder einem festgelegtem Wert oder einem bestimmten Prozentsatzes der Kosten entspricht. Da Pferde den höchsten Eigenwert haben und bei ihnen die größten Operationen anfallen, sind dort auch höhere Beiträge fällig als bei Hund oder Katze.
Fast alle Versicherungen erlauben eine freie Arztwahl. Da meist eine Wartezeit für die Versicherungen besteht, sollte sich der Halter frühzeitig um einen Versicherungsschutz bemühen.
